Evaluierung der zertifizierten GeoParks

Um das Prädikat „Nationaler GeoPark in Deutschland“ nach Ablauf der Frist von fünf Jahren weiter führen zu dürfen, muss eine Evaluierung erfolgen, in deren Rahmen der Zustand des Nationalen GeoParks durch die ZNG überprüft wird. Voraussetzung ist die Einreichung eines Fortschrittsberichtes über den Zeitraum seit der Zertifizierung bzw. letzten Evaluierung. Dieser ist der ZNG vom Nationalen GeoPark ohne Aufforderung drei Monate vor Ablauf der Frist vorzulegen. Bei dem Fortschrittsbericht handelt es sich im Wesentlichen um eine Fortschreibung der Antragsunterlagen.

 
 
 
 
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